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Coronavirus-Schutzverordnung vom 22. Juni 2021
Hessische Landesregierung erlässt neue Coronaschutz-Verordnung
Mit Wirkung zum 25. Juni 2021 hat die Landesregierung die allgemeinen Regeln und spezifischen Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung an die aktuelle Infektionslage angepasst. In der vollständigen Lesefassung sind Inhalte gelb markiert, die für Schule und Unterricht relevant sind.
Wichtige Regeln in Kürze
- Grundsätzliche Maskenpflicht in den Schulgebäuden. Lehrkräfte müssen medizinische Masken tragen, Schülerinnen und Schüler dürfen auch Alltagsmasken tragen.
- Maskenpflicht in Werkstätten und Laboren.
- Keine Maskenpflicht für Schüler*innen, sobald sie fest an ihrem Platz sitzen.
- Testpflicht bleibt grundsätzlich bestehen. Jede Person, die am Präsenzunterricht teilnimmt, muss entweder eine Bescheinigung über einen negativen Test vorlegen oder einen Selbsttest in der Schule ablegen. Beides darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- Keine Testpflicht nur für vollständig geimpfte Personen oder nachweislich Genesene (Gültigkeit für 6 Monate).
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