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Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2

Antigentest zur Eigenanwendung im Präsenzunterricht

Nach den Ferien müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die zum Präsenzunterricht in der Schule sind, zweimal wöchentlich einen Corona-Selbsttest nachweisen. Dieser kann für die Schüler vor dem Unterricht im Klassenverband in Begleitung einer Lehrkraft erfolgen. Vor Durchführung des Tests ist eine Datenschutzinformation mit Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Für Schüler*innen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr gilt, dass sie selbst und eine Erziehungsberechtigte unterschreiben müssen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss nur noch die Testperson selbst unterschreiben. Ohne unterschriebene Einwilligungserklärung und Testung ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.

  • Im Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 12.04.2021 finden Sie Informationen zu Schule und allgemeiner Unterrichtsorganisation.
  • Unter kultusministerium.hessen.de finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Testung.
  • Die Einwilligungserklärung muss vor dem Test ausgefüllt und unterschrieben werden (Schüler ab 14 Jahren, Erziehungsberechtige bei Minderjährigkeit der Schüler).
  • Informationen zur konkreten Umsetzung an der Kerschensteinerschule und in Ihrer Klasse erhalten Sie von den Klassenlehrer.

 

Bildnachweis: https://de.freepik.com/vektoren/gesundheit

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