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Ausdehnung der Alltagsmaskenpflicht

Maskenpflicht ausgedehnt

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Allgemeinverfügung erlassen: Ab Sonntag, 15.11.2020 ist in der Öffentlichkeit an stark frequentierten Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen. Dazu hat die Stadt Wiesbaden laut Pressebericht vom 13.11.2020 drei Zonen ausgewiesen. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Auch im Berufsschulzentrum (Zone 3) gilt Maskenpflicht nun im oben rot markierten Straßenbereich:

  • Welfenstraße ab der Einmündung zur Hasengartenstraße bis zur Einmündung der Wettiner Straße / Brunhildenstraße
  • Brunhildenstraße ab der Einmündung der Welfenstraße bis zur Einmündung der Hermann-Jansen-Straße.
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