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 Zusatzprogramm Englisch
 Erwerb des mittleren Abschkusses

Erwerb des Mittleren Abschlusses im Rahmen einer dualen Berufsausbildung

Wer zu Beginn seiner dualen Berufsausbildung keinen Mittleren Abschluss erworben hat,. kann - nach §9 der Verordnung über die Berufsschule  (Vom 9. September 2002, ABL 10/2 S.678 zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2006, ABL. 12/06 S. 983) - ihn unter folgenden Bedingungen erhalten:

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss vorweisen
  • entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben, oder im Verlauf des Berufsschulunterrichts abschließen
  • oder am Zusatzprogramm Englisch teilnehmen. D. h. an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihrer Berufsausbildung teilnehmen und diesen Wahlunterricht der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abzuschließen. Der Unterricht findet in der Regel am Nachmittag nach dem regulären Berufsschulunterricht statt.
  • einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und
  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestehen


Beratung
Herr Hundinger




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