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Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik / BGJ
Der Startpunkt für den angehenden Tischler

Im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) können Sie sich im Berufsfeld Holztechnik qualifizieren und sich eine verbesserte Ausgangsposition auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verschaffen. Das Berufsgrundbildungsjahr dauert ein Schuljahr und es findet in vollschulischer Form statt. Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden, wenn die anschließende Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld erfolgt.

Sie sollten mit einem holzverarbeitenden Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag abschließen, um die anschließende Berufsausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr nahtlos anzuschließen. Schülerinnen und Schüler, die einen Vorvertrag vorweisen können, werden in jedem Fall zum BGJ zugelassen. Der größte Teil des Unterrichts beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Holztechnik. Etwa 16 Unterrichtsstunden finden in den Holzwerkstätten der Kerschensteinerschule statt. Dabei erlernen Sie bei der Herstellung kleiner Gegenstände handwerkliche Grundfertigkeiten.
In der Regel erhalten Sie 25 Stunden berufsfeldbezogenen Unterricht und 8 Stunden berufsfeldübergreifenden Unterricht in den Fächern Deutsch, Sport, Politik und Wirtschaft sowie Religion.
Sie absolvieren während des Schuljahres ein vierwöchiges berufliches Praktikum in einem Betrieb Ihres Berufsfeldes.

Sie erwerben während des Schuljahres den TSM1 / Einführung in das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, der für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem holztechnischen Beruf notwendig ist.

Die Kerschensteinerschule bietet als berufliche Schwerpunkte nur die Holztechnik an. Das BGJ dient der Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht im 10. Schulbesuchsjahr.

Dem Berufsfeld Holztechnik sind folgende Berufe zugeordnet: Anreißen einer Holzverbindung mit dem Streichmaß
Böttcher, Bootsbauer/Handwerk, Fahrzeugstellmacher, Holzflugzeugbauer, Holzmechaniker, Modellbauer, Modelltischler, Schiffszimmerer, Tischler, Wagner

AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Sie müssen für die Aufnahme in das BGJ in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt (9 Schuljahre).
  • Sie haben einen Hauptschulabschluss.
  • Sie sind jünger als 18 Jahre (entfällt mit Vorvertrag!).
  • Sie haben noch kein BGJ absolviert.

    ABSCHLUSSPRÜFUNG
    Das Berufsgrundbildungsjahr wird durch eine schriftliche Prüfung und eine Projektprüfung abgeschlossen. Evtl. wird eine mündliche Prüfung notwendig.

    ANMELDUNG
    Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten in der Regel über die bisher besuchte Schule bis spätestens zum 30. April.
    Die folgenden Unterlagen sind dabei einzureichen

    • Ein durch die Erziehungsberechtigten unterschriebenes formloses Bewerbungsschreiben oder das Anmeldeformular der Kerschensteinerschule
    • Lebenslauf mit Lichtbild (geklammert)
    • beglaubigte Kopien des Halbjahreszeugnisses und des letzten Versetzungszeugnisses. (maßgeblich für die Zulassung ist das nachzureichende Abschlusszeugnis)
    • Gutachten der abgebenden Schule
    • Vorvertrag
    • Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    KONTAKT
    Kerschensteinerschule Wiesbaden
    Welfenstraße 10
    65189 Wiesbaden
    Kerschensteinerschule@wiesbaden.de
    Telefon: 0611 315175


    BERATUNG
    StD Ulrich Horbrügger




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    Schulformen
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