TätigkeitsfeldTischler/innen stellen Produkte aus Holz, Holzwerkstoffen und anderen Materialien her, z.B. Schränke, Regale oder Tische, aber auch Gehäus

e, Behälter, Särge sowie Turn-, Spiel- und Sportgeräte. Dabei be- und verarbeiten sie die Werkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher Techniken. Sie führen beispielsweise Furnierarbeiten aus, behandeln die Holzoberflächen durch Schleifen oder Hobeln und verbinden die einzelnen Teile durch Schrauben oder Leimen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Beruf sind Lust am Umgang mit dem Werkstoff Holz und Holzwerkstoffen, handwerkliches Geschick und Kreativität.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Tischler / zur Tischlerin dauert drei Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BiBB) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist.
Das erste Ausbildungsjahr kann in der Berufsschule in Form eines Berufsgrundbildungsjahres BGJ-Holztechnik besucht werden. Durch den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule mit dem beruflichen Schwerpunkt Holztechnik kann das erste Ausbildungsjahr anerkannt werden.
Ausbildungsinhalte
Die theoretische Ausbildung ist in zwölf Lernfelder gegliedert, die sich über einfache und zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffe, über
das Herstellen von Einzelmöbeln und Systemmöbeln, bis hin zu Einbaumöbeln, raumbegrenzende Teile des Innenausbaus und Arbeitsaufträge aus dem Tätigkeitsfeld erstrecken.
Prüfungen
Im zweiten Lehrjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Sie besteht aus einer praktischen und schriftlichen Prüfung und erstreckt sich auf die Ausbildungsinhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff der Berufsschule.
Die Abschlussprüfung, im Handwerk Gesellenprüfung genannt, besteht aus einer praktischen Arbeitsprobe, einer schriftlichen Prüfung und dem Bau eines Gesellenstückes z. B. in Form eines Möbelstückes. Die Zwischen- und Gesellenprüfung werden bei der Handwerkskammer abgelegt.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die bestandene Gesellenprüfung wird als Hauptschulabschluss anerkannt.
Schüler und Schülerinnen mit Hauptschulabschluss können durch den Besuch des so genannten Zusatzprogramms Englisch, durchgehenden Deutschunterricht im Rahmen der Berufsschule und einer bestandenen Gesellenprüfung den allgemein gültigen Mittleren Abschluss erwerben.
Aufbauend auf den Realschulabschluss kann die Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht parallel zur Berufsausbildung und durch eine zusätzliche Prüfung erworben werden.
Der Beruf des Tischlers und der Tischlerin kann durch den Besuch der Meisterschule zum Meistertitel führen.